Das Eiderstedter Alphabet
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Fribarg - Freiberg - Asylberg
Auf der alten Karte von Johannes Meyer aus dem Jahre 1648 wird auf jeder Harde der Dreilande ein Asylberg oder eine Freistätte eingezeichnet. Es handelt sich um kleine Warften, die in der Nähe der Hauptgerichtsstätten Tönning (Axendorfer Weg), Garding (Sandwehle), Tating (Medfeldweg) liegen.
Es gibt verschiedene Deutungen dieser Anlagen. Sie werden als Opferstätten gedeutet, als Begräbnisstätten und als Thingstätten. Die früheste Chronik, das „Chronicon eiderostadense vulgare“ 1103-1547 schweigt sich über diese Anlagen aus. Die erste Bemerkung darüber stammt von Peter Sax - also um 1636, die aber deutlich macht, dass er schon einen großen Abstand zu dieser Erscheinung hat:
„ein Freiberg, welcher noch zur Zeit vorhanden, dahin die Delinquenten sich begeben, zu ihrer Versicherung verordnet“ und weiter „dahin die Malefiz-personen auf eine begangene Übeltat sein geflohen“ (P. Sax II)
Auf einen Freiberg konnte sich der Verbrecher zurückziehen, der eine Wundtat oder einen Totschlag begangen hatte. Nur dann konnte er sich dorthin zurückziehen, wenn er eine Tat ohne heimtückische Absicht begangen hatte. Dort durfte er warten, bis sich die Lage ein wenig beruhigt hatte und bis aus seiner Familie ein Gericht zusammengerufen worden war. Dieses Gericht aus anerkannten „Dinghörigen“ handelte die „Manbote“ oder das „Mangeld“ aus. Die Blutrache konnte durch diese Bezahlung gemildert werden. Auf der Freistätte war der Delinquent frei bis zum Urteil. Die Obrigkeit war an einer solchen Regelung interessiert, denn sie bekam die „bröke“, das Bruchgeld, ein Drittel der Summe.
Die Freiberge oder Asylberge entstanden unter dem Enfluss des Christentums, das sich im 12.Jh. ausbreitete. Eiderstedt war „novella plantatio fidei = die neue Pflanzstätte des Glaubens, wie der Papst Innozenz III 1198 die Utlande genannt hatte. Mt 18 Kirchen war Eiderstedt ein neues Missionsgebiet und hielt sich sicherich streng an die Gebote der Bibel:
- so will dir einen Ort bestimmen, dahin ein Totschläger fliehen soll (Moses 21,13)
- Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte auswählen, dass sie Freystätten seien, wohin fliehen kann, wer einen Totschlag unversehens tut. (4.Buch Moses 35, 11 und 12)
- ...du sollst Städte aussuchen… dass dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Darum gebiete ich dir, dass du drei Städte aussuchst. (5. Buch Moses,19,3)
Ob die Funktion der Freyberge noch ausgeübt wurde, ist fraglich, denn Asyl konnten die Kirchen selbst besser gewähren. Sicherlich übernahm die Kirche diese Regelung und bot den Malefiz-personen Asylrecht in der Kirche an.
Zusammen mit dem Christentum sind die Freiberge in christlichem Auftrag errichtet worden. Es war ein erster Schritt, der aus dem privaten Faustrecht „de fueste hefft mag slagen“ in ein allgemeines Recht hinüberführte.