Der Schüttkoben

 

Der Schüttkoben ist ein Pferch, in dem entlaufene Tiere „eingeschüttet“ = eingesperrt wurden, bis der Besitzer sie wieder abholte. Unser Schüttkoben in St. Peter ist der Rest einer vorwiegend landwirtschaftlich geprägten Bevölkerung.

 

Schüttkoben waren früher ein Teil der rechtlichen Regelung unter benachbarten Bührschaften oder Dörfern. Sie gehen zurück auf das germanische Recht der „Schüttung“. Damit fremdes Vieh auf der eigenen Weide nicht einfach konfisziert wurde, einigte man sich unter Nachbarn darauf, das Tier einzusperren und gegen Bezahlung für das Futter wieder zurück zu geben, wenn der Beweis des Eigentums erbracht war. Besonders in heißen Sommern, wenn die Gräben keine Grenzen mehr bildeten, bestand die Gefahr, dass das Vieh auf eine fremde Weide lief.

 

Für Wittendün haben wir eine Bührschaftsbeliebung von 1849, die unter anderen Dingen wie die Unterhaltung der Wege, die Hilfe bei Feuer und Todesfällen auch die Pflege und Schlüsselgewalt des Schüttkobens regelte.